Erklärung zur Umsetzung der Geschlechterquote

Festlegungen und Angaben nach § 289f Abs. 2 Ziffer 4, Abs. 4 HGB

Die Geschäftsführung hat für den Zeitraum nach dem 30. Sep-tember 2015 für den Frauenanteil in der ersten Führungs-ebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 0 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unter-halb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 11 % festgelegt. Diese Anteile sollten bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden.

Die Gesellschafterversammlung hat am 27. August 2015 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Geschäftsführung besteht derzeit aus zwei männ-lichen Geschäftsführern. Bis zum 30. Juni 2017 wird eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht an-gestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleich-berechtigt berücksichtigt.
  2. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus sechs männlichen Mitgliedern. Die derzeitige Zusammensetzung gewähr-leistet eine sachgerechte Aufsichtsratsarbeit. Deshalb wird bis zum 30. Juni 2017 eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.

Die vorgenannten Zielgrößen sind während des Bezugszeitraumes erreicht worden.

Die Geschäftsführung hat für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2017 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 0 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 22 % festgelegt. Diese Anteile sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.

Die Gesellschafterversammlung hat am 3. August 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Geschäftsführung besteht derzeit aus zwei männ-lichen Geschäftsführern. Bis zum 30. Juni 2022 wird eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht an-gestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleich-berechtigt berücksichtigt.
  2. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus sechs männlichen Mitgliedern. Die derzeitige Zusammensetzung gewähr-leistet eine sachgerechte Aufsichtsratsarbeit. Deshalb wird bis zum 30. Juni 2022 eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.